Zahnzusatzversicherung
Viele Leute denken an die Zahnzusatzversicherungen erst vor den bevorstehenden Behandlungen.
Unmittelbar vor den Verfahren ist es aber nicht mehr möglich, die Kosten der Versicherung zu übertragen.
Sie haben nämlich eine Wartezeit. Nach dem Verschluss des Vertrages bezahlt die Versicherung die Behandlungen nicht automatisch. Außerdem nimmt sie die Kosten von vorher bestehenden Zahnschaden oder Ersatz von bestehenden Lücken auch nicht. Vor dem Verschluss des Vertrages soll man an einer Gesundheitsprüfung teilnehmen.
Will man um die Sicherung vorher sorgen, ist es empfehlenswert, die Angebote der Versicherungen gründlich zu überprüfen.
Es gibt nämlich viele Unterschiede, mehrere Einzelheiten, dessen Kosten nur teils oder gar nicht übernommen werden.
Bei den allgemeinen Behandlungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die Hälfte des Preises, aber es gibt Fälle, wobei gar nichts. Hat man voraussichtlich solche Bedürfnisse, die wegen ihren Spezialitäten nicht von der Krankenkasse finanziert wird, dann lohnt es sich, eine Zahnzusatzversicherung zu schließen.
Was den Zahnersatz betrifft, zählen Kronen, Zahnbrücken, Prothesen zu den Regelversorgungen, aber das Zahnimplantat in Ungarn wird nicht von der Krankenkasse finanziert.
Auch die Zahnkronen aus Ungarn können speziell sein, zB. bei hinteren Zähnen muss man die Verblendung durch zahnfarbene Schicht selber bezahlen.
Die Kosten der Vorsorgebehandlungen und Spezialbehandlungen, wie zB. unsichtbare Zahnspange, Zahnregulierung mit Invisalign, professionelle Zahnreinigung und Verblendung übernimmt die Krankenkasse nicht. Professionelle Verfahren können Zusatzkosten mit sich nehmen, zB. die Wurzelkanalbehandlungen mit moderner Technik können 50 bis 200 € kosten.
Video: https://www.versicherungenmitkopf.de/online-vergleichs-rechner/zahnzusatzversicherung/
Zahnversicherung für Angstpatienten
Hat man Angst vor den Zahnbehandlungen hat wie zum Beispiel: Knochenaufbau oder Implantation , kann das Bedürfnis haben, das Verfahren in Vollnarkose zu machen. Die Vollnarkose wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur dann finanziert, wenn der Patient Allergie an örtlichen Betäubungsmittel hat, wenn die Vollnarkose medizinisch notwendig ist, weil eine örtliche Betäubung nicht ausreichend wäre. Auch die Angstpatienten, die einen Nachweis der Phobie durch ein psychiatrisches Gutachten haben, können die Kostenübernahme beanspruchen.
Welche die beste Zahnzusatzversicherung ist, kann sehr individuell beurteilt werden. Es hängt immer davon ab, was für Erwartungen, Bedürfnisse der Patient hat.
Videoguelle: https://www.youtube.com/watch?v=2OyC-6LEOBU